Dokumentation

Abrechnung und Einsatz geeichter Zähler

Das MessEV unnd MessEG sieht vor, dass für offizielle Abrechnungszwecke geeichte Zähler verwendet werden müssen. In der EU gelten MID-zertifizierte Zähler als geeicht. Man erkennt die MID-Zertifizierung an dem in einem Rechteck eingeschlossenen 'M' mit den letzten zwei Stellen der Jahreszahl der Herstellung. Rechts neben dem Rechteck ist die Nummer der Zertifizierungsbehörde zu finden.

Die cFos Power Brain Wallboxen werden standardmäßig mit MID-zertifiziertem, d.h. geeichtem Zähler ausgeliefert und optional mit Sichtfenster erhältlich. Damit ist auch die vom Eichrecht geforderte einfache Ablesbarkeit des Zähler gegeben. Als Nachweis des Zählerstands ist ein Zählerfoto grundsätzlich ausreichend. Diese Form der Ablesung und Abrechnung ist in allen Kontexten geeignet, in denen nicht die Ladesäulenverordnung gilt. Die Ladesäulenverordnung wird ab dem 13.04.2024 durch eine EU-weite Regelung, die AFIR (Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), ersetzt. Daher beziehen wir uns im Folgenden nur noch auf die AFIR.

In welchen Situationen gilt die AFIR (war Ladesäulenverordnung) und wann nicht?

Die AFIR gilt für öffentliche Ladepunkte zum punktuellem (ad-hoc) Laden. Unter punktuellem Laden versteht man das Laden wie an einer Tankstelle, ohne vorherige Registrierung bei einem Anbieter. Öffentliche Ladepunkte sind solche, die auf öffentlichem oder privatem Grund betrieben werden und die jeder ohne vorherige Registrierung anfahren kann, wie z.B. Ladesäulen an Autobahnraststätten oder auf Parkplätzen von Supermärkten. Stehen die Ladesäulen auf einem Gelände, das nur von berechtigten Personen angefahren werden kann, gilt die AFIR nicht. Zu solchen Geländen zählen:

  • Firmenparkplätze, die nur von Mitarbeitern befahren werden dürfen (*)
  • Garagen von Mietshäusern
  • Parkplätze auf privatem Gelände von Mitarbeitern zum Abstellen von Dienstwagen
  • Clubs- und Vereinsparkplätze, die nur von Mitgliedern befahren werden dürfen
  • Öffentliche Parkplätze, die nur von Car-Sharing-Mitgliedern genutzt werden können (Sonderregelung)
Insbesondere gilt die AFIR nicht beim Laden von Dienstwagen beim Mitarbeiter zu Hause! In der Vergangenheit dürfte die Ladesäulenverordnung gerne übereifrig auf Dienstwagen und Firmenparkplätze angewendet worden sein. Die Prüfung von sogenannten "eichrechtskonformen Wallboxen" bezog sich nämlich auf die Situation des Ladens wie an einer Tankstelle, wo der Kunde nur das bezahlen möchte, was in den Tank geflossen ist. Im Gegensatz dazu möchte der Mitarbeiter mit elektrischem Dienstwagen den gesamten Betrieb der Ladeinfrastruktur mit dem Arbeitgeber abrechnen, d.h. auch den Standby-Strom der Ladestation und eventuelle weitere Kosten. Dies wird aber von der Ladesäulenverordnung nicht abgebildet. Mit der AFIR schafft die EU also hier Klarheit.
(*) Bietet eine Firma aber auf ihrem Parkplatz einen Ladepunkt, der kostenpflichtig von Gästen oder Fremden zum punktuellen Laden genutzt werden kann, gilt die AFIR.

Eichrechtskonforme Wallboxen sind also nur im Geltungsbereich der AFIR nötig!

Abrechnung von Ladevorgängen von mehreren Personen an einer Wallbox

Zur Abrechnung von Ladevorgängen unterschiedlicher Benutzer an einer Wallbox bietet der cFos Charging Manager ein Transaktions-Log an, in dem die Benutzer-IDs und RFIDs bzw. PINs der Benutzer, samt geladener kWh in Form einer CSV Datei gespeichert werden. Diese können Sie maschinell auswerten und z.B. in Excel laden. In vielen Situationen sollte das ausreichen, um brauchbare Abrechnungen zu erstellen. Ein konkreter Nachweis der Ladevorgänge kann ggf. mit Zählerfotos erbracht werden, z.B. wenn in einer Wohnanlage einmal pro Jahr der Ladestrom mit den Parkplatzmietern abgerechnet werden soll. Sollen einzelne Ladevorgänge "fälschungssicher" erfasst werden, kann der cFos Charging Manager entweder die Ladevorgänge selbst signieren oder mit Hilfe eines signierenden Zählers Dateien erstellen, die später mittels einer Verifikationssoftware überprüft werden können, siehe Erläuterung unten. Optional können alle Ladevorgänge an ein OCPP-Abrechnungsbackend weitergeleitet werden. Auch die signierten Zählerstände "eichrechtskonformer" Wallboxen werden dann entsprechend weitergeleitet. Diese signierten Zählerstände ersetzen dann das Handling mit Zählerfotos.

Übermitteln signierter Zählerstände an ein Abrechnungsbackend

Der cFos Charging Manager kann mit Hilfe des signierenden Zählers Lovato DMED341MID7E eichrechtskonforme Ladevorgänge aufzeichnen und an ein Abrechnungsbackend übermitteln. Dieses kann dann eichrechtskonforme Abrechnungen erzeugen, die mit dem Programm S.A.F.E. verifiziert werden können. Hierzu müssen Sie den Lovato-Zähler (zu beziehen über uns) in ein Kleinverteilergehäuse nahe der Wallbox installieren und das Gehäuse sowie die Modbusverkabelung ggf. verplomben. Im cFos Charging Manager heften Sie den Lovato-Zähler an die Wallbox an, deren Ladevorgänge Sie signieren wollen. Außerdem setzen Sie für die Wallbox die Option "Extern signierte Zählerstände speichern". Dann geht der cFos Charging Manager so vor: Das Laden ist solange deaktiviert, bis ein Auto eingesteckt wurde und das Laden z.B. mittels RFID erlaubt wurde. Vor dem Aktivieren des Ladens erzeugt der Charging Manager einen signierten Zählerstand. Die Transaktion läuft so lange, bis das Auto ausgesteckt wird. Nach dem Ausstecken und Deaktivieren der Wallbox erzeugt der cFos Charging Manager erneut einen signierten Zählerstand. Beide Zählerstände werden dann als eichrechtskonformer Datenstrom an ein OCPP-Backend weitergeleitet und zusätzlich in einer von S.A.F.E. verifizierbaren Form im Charging Manager selbst gespeichert, sodass Sie diese unter "Benutzer" → "Ladevorgänge" herunterladen und z.B. dem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt vorlegen können.

Diese Konstellation erlaubt den Einsatz nicht "eichrechtskonformer" Wallboxen, insbesondere der cFos Power Brain Wallbox. Die eichrechtliche Prüfung von Wallboxen bezieht sich nämlich eigentlich nur auf öffentliche Ladesäulen. Es wird u.A. geprüft, dass mit den eichrechtskonformen Abrechnungsdaten nur die ins Auto geladenen kWh erfasst werden. In vielen Anwendung, z.B. beim Laden eines Dienstwagens zu Hause, will man aber die Betriebskosten der Wallbox mit abrechnen und erstatten. Der Arbeitgeber benötigt lediglich für das Finanzamt plausible Daten, wie z.B. Zählerfotos oder eben signierte Zählerstände, die er dann automatisiert auswerten kann.

Speichern und Überprüfen von eichrechtskonformen Zählerständen

Diese Funktion erlaubt Ihnen mit dem cFos Charging Manager eichrechtskonform abzurechnen — ohne dafür ein zusätzliches externes OCPP-Backend zu verwenden.

Einige "eichrechtskonforme" Wallboxen können vor und nach dem Laden einen signierten Zählerstand speichern und per OCPP übermitteln. Wenn der cFos Charging Manager einen solchen Zähler-Snapshot in den OCPP-Daten erkennt, speichert er diesen zusätzlich zum normalen Transaktions-Log. Er ist von der Wallbox mit einem privaten Schlüssel signiert. Um zu überprüfen, ob ein Zähler-Snapshot gültig ist, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des entsprechenden Zählers. Mittels öffentlichem Schlüssel kann der cFos Charging Manager die Signatur der Zählerstände überprüfen. Alternativ können Sie auch gratis die Software S.A.F.E. zur Überprüfung verwenden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den öffentlichen Schlüssel in einer vertrauenswürdigen Umgebung auslesen und speichern. Denn wenn Sie diesen immer mit den aktuellen Zählerständen auslesen, kann ein Angreifer (Fälscher) seinen öffentlichen Schlüssel mit seinen gefälschten Zählerständen ausliefern und die Verifikationssoftware kann die Fälschung nicht mehr erkennen.

Dieses Problem können Sie mit dem cFos Charging Manager umgehen, indem Sie den öffentlichen Schlüssel zu dem Zähler in den Wallbox-Einstellungen des Charging Manager hinterlegen. Der cFos Charging Manager kann diesen auch automatisch aus den OCPP-Daten extrahieren, sofern vorhanden. Um sicher zu gehen, müssen Sie aber den öffentlichen Schlüssel von einer vertrauenswürdigen Stelle beziehen bzw. mit den im Charging Manager hinterlegten vergleichen. Die Bundesnetzagentur stellt von einigen Zählern den öffentlichen Schlüssel bereit, bei manchen Zählern ist er aufgedruckt oder Sie müssen sich an den Hersteller der Wallbox bzw. des Zählers wenden.
Sobald ein öffentlicher Schlüssel in den Wallbox-Einstellungen des Charging Managers hinterlegt ist, speichert der Charging Manager Zähler-Snapshots nur noch mit diesem hinterlegten Schlüssel (dem Sie vertrauen) ab. Sie können dann die passende XML-Datei passend zum Eintrag des Transaktions-Logs herunterladen und in einer Verifikationssoftware prüfen lassen. Zusätzlich zeigt der cFos Charging Manager an, ob die Signatur des Zähler-Snapshots mit dem öffentlichen Schlüssel validiert werden konnte: grünes Schlosssymbol wenn validiert, gelbes, wenn die Signatur nicht validiert werden konnte, kein Symbol, wenn keine signierten Daten vorliegen.
Sie können im Transaktions-Log die Zähler-Snapshots für alle Transaktions-Logs, für eine bestimmte Wallbox oder einer einzelnen Transaktion herunterladen. Im Geschäftskontext können Sie diese Daten (evtl. zusammen mit einer externen Verifikationssoftware) sechs Jahre aufbewahren und kommen somit den gesetzlichen Anforderungen nach.
Wenn Sie keinen signierenden Zähler haben und alle Parteien dem cFos Charging Manager vertrauen, können Sie in den Wallbox-Einstellungen auch noch "interne Zählerstände signieren und speichern" aktivieren. Dann signiert der cFos Charging Manager die Zählerstände vor und nach einer Transaktion selbst — wie es eine "eichrechtskonforme" Wallbox auch tun würde. Hierbei erzeugt der Charging Manager ein Schlüsselpaar, falls noch nicht vorhanden und zeigt den öffentlichen Schlüssel dann an, sodass Sie ihn für externe Prüfsoftware verwenden können.